Saison 2020/2021
§ 26c Spielberechtigung nach einem Einsatz in einer Mannschaft der Hessen-, Verbands-,Gruppen-,
Kreisoberliga oder der Kreisligen
1. Für Vereine, deren erste Amateurmannschaft in der Hessenliga, Verbandsliga, Gruppenliga, Kreisoberliga
oder den Kreisligen spielt, gelten folgende Bestimmungen:
Nach einem Einsatz in einem Meisterschaftsspiel sowie in nachfolgenden Relegations- bzw. Entscheidungsspielen
der Hessenliga, der Verbandsliga, der Gruppenliga, der Kreisoberliga und der Kreisligen sind
maximal zwei Amateure bzw. Vertragsspieler (Ü23 bzw. U23), die im vorangegangenen Meisterschaftsspiel
sowie in nachfolgenden Relegations- bzw. Entscheidungsspielen in der höheren Mannschaften eingesetzt
wurden ohne Einhaltung einer Schutzfrist in den nächsten Spielen der unteren Mannschaften (in
Konkurrenz) ihres Vereins einsetzbar. Die Höchstzahlbegrenzung gilt nicht für Freundschaftsspiele.
Die Höchstzahlbegrenzung gilt nicht für alle vom Verband in Spielrunden organisierten Spiele ohne Auf und
Abstiegsrecht (Spiele von Mannschaften außer Konkurrenz).
Zusatz vom Verbandsausschuss für Frauen- und Mädchenfußball: Diese Regelung gilt in der Saison 20/21 auch für die B-Liga (siehe Durchführungsbestimmungen).
Termine September
Termine Oktober
Termine November
Termine März 2021
Termine April 2021
Termine Mai 2021
Termine Juni 2021
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