Frauen- und Mädchenfußball in der Region Wiesbaden
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Saison 2018/2019§ 26c Spielberechtigung nach einem Einsatz in einer Mannschaft der Hessen-, Verbands-,Gruppen-, Kreisoberliga oder der Kreisligen 1. Für Vereine, deren erste Amateurmannschaft in der Hessenliga, Verbandsliga, Gruppenliga, Kreisoberliga oder den Kreisligen spielt, gelten folgende Bestimmungen: Nach einem Einsatz in einem Meisterschaftsspiel sowie in nachfolgenden Relegations- bzw. Entscheidungsspielen der Hessenliga, der Verbandsliga, der Gruppenliga, der Kreisoberliga und der Kreisligen sind maximal zwei Amateure bzw. Vertragsspieler (Ü23 bzw. U23), die im vorangegangenen Meisterschaftsspiel sowie in nachfolgenden Relegations- bzw. Entscheidungsspielen in der höheren Mannschaften eingesetzt wurden ohne Einhaltung einer Schutzfrist in den nächsten Spielen der unteren Mannschaften (in Konkurrenz) ihres Vereins einsetzbar. Die Höchstzahlbegrenzung gilt nicht für Freundschaftsspiele. Die Höchstzahlbegrenzung gilt nicht für alle vom Verband in Spielrunden organisierten Spiele ohne Aufund Abstiegsrecht (Spiele von Mannschaften außer Konkurrenz). Zusatz vom Verbandsausschuss für Frauen- und Mädchenfußball: Aus Fairnessgründen bitten wir, die Azahl von einer Spielerin nicht zu überschreiten. Ergebnisdienst
Termine Februar
Termine März
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